Die Kindersitzpflicht in Deutschland
Kindersitzpflicht in Deutschland
Gesetze & Vorschriften für das Autofahren mit Kindern
Für uns ist es heute eine Selbstverständlichkeit: Bevor wir mit dem Auto losfahren, schnallen wir uns an. Als Mitte der 70er Jahre in Deutschland eine damals noch straflose Gurtpflicht eingeführt wurde, regte sich dagegen großer Widerstand in den Reihen der Autofahrer. Die Anschnallpflicht war über Jahre hinweg ein hitziges, hochemotionales Thema und es dauerte lange, bis sich ein Wandel in unseren Köpfen vollzogen hatte. Der Gurt, über den heute niemand mehr spricht oder diskutiert, sorgte dafür, dass die Anzahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr deutlich zurückging.
Gesetzliche Vorgaben zur Kindersitzpflicht
Weitere 20 Jahre dauerte es, bis auch die Sicherheit unserer Kinder deutlich verbessert wurde. Eine Kindersitzpflicht in Kraftfahrzeugen besteht in Deutschland seit dem 01. April 1993. Seitdem ist per Gesetz genau geregelt, bis zu welchem Alter und welcher Größe ein Kind im PKW mit einem Kindersitz transportiert werden muss.
In der Straßenverkehrsordnung findet sich dazu folgender Absatz:
§ 21 Abs. 1a StVO Personenbeförderung:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“
Das bedeutet: Kinder müssen im Auto einen Kindersitz benutzen bis sie entweder den 12. Geburtstag gefeiert haben oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht haben. Erst wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dürfen sich Kinder im Auto nur mit dem Sicherheitsgurt anschnallen.
Wie finde ich heraus, ob ein Sitz für mein Kind "den Anforderungen genügt und für das Kind geeignet ist"?
Ein Kindersitz muss drei Voraussetzungen erfüllen, um dein Kind sicher zu schützen:
- Der Kindersitz muss in Europa zugelassen sein. Aktuelle Gültigkeit haben die Normen ECE R 44/03, ECE R 44/04 und die UN R129 („i-Size“)
- Der Sitz passt zum Gewicht und der Größe des Kindes
- Du hast den Sitz nach Anleitung des Herstellers korrekt in dein Fahrzeug eingebaut und dein Kind im Kindersitz richtig gesichert
Die Zulassungen: ECE R 44.03, ECE R 44.04 und i-Size
Für viele Eltern auf den ersten Blick verwirrend sind die unterschiedlichen Zulassungs-Normen, unter denen Kindersitze aktuell auf dem Markt zu finden sind. Zur Zeit sind Kindersitze nach ECE R 44.03, ECE R 44.04 und der Norm UN R129 (i-size) parallel zugelassen. Die Norm, unter der dein Kindersitz zugelassen ist, erkennsz du an den Angaben auf dem orangen Prüfsiegel des Sitzes.
Der Sitz passt zu Gewicht und der Größe des Kindes
Kindersitze werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Diese orientieren sich nach der ECE-Zulassung am Gewicht bzw. nach der i-Size-Regelung vorrangig an der Körpergröße des Kindes. Als Eltern sind Sie dabei jeweils an die Vorgaben des Herstellers gebunden. Einige Kindersitzmodelle haben eine begrenzte Nutzungsdauer, andere wiederum sind mitwachsend und gruppenübergreifend. Fakt ist: Es gibt für jedes Kind einen passenden Sitz.
Der Kindersitz ist richtig eingebaut und das Kind korrekt gesichert
Stichproben haben gezeigt, dass fast zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht korrekt gesichert sind. Oftmals werden Kindersitze falsch eingebaut oder die Gurte nicht fest genug angezogen. Lasse dich von einem Fachhändler vor Ort beraten, der dir den Einbau des Sitzes zeigen und erklären kann und lese die Anleitung deines Kindersitzes besonders gründlich. So vermeidest du Fehlerquellen und sorgen dafür, dass dein Kind sicher im Auto mitfährt.