Sitzerhöhung oder Folgesitz mit Rückenlehne im Auto?
Im letzten Blogbeitrag haben wir bereits die Wichtigkeit von Kindersitzen beschrieben. Kinder ab 4 Jahren müssen noch im Kindersitz bis zum Ende der Kindersitzpflicht fahren. Idealerweise sogar so lange wie möglich in einem Reboarder. Ab frühestens 15 kg und 100 cm bringen Folgesitze mit Rückenlehne das Kind in die richtige Position zu Gurt und Airbag. Diesmal erzählen wir davon, warum wir keine Sitzerhöhung oder Booster empfehlen, sondern immer einen Folgesitz mit Rückenlehne.
Warum wir keine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne empfehlen
Man braucht eine Sitzerhöhung, wenn sich das Kind in der Altersgruppe ab ca. 4 Jahren befindet, da der Gurt aufgrund der noch kleinen Körpergröße nicht richtig eingestellt werden kann. Um die Sicherheit des Kindes während der Reise zu gewährleisten, werden ab Vorschulalter Sitzerhöhungen mit Rückenlehne (so genannte Folgesitze) verwendet. Diese werden normalerweise mit Isofix und dem Fahrzeuggurt gesichert und das Kind wird durch eine gepolsterte Rückenlehne und Kopfstütze beim Seitenaufprall geschützt. Da Sitzerhöhungs-Produkte ohne Rückenlehnen für Kinder ab 15 kg zugelassen sind, kaufen einige Eltern solche Sitze. Sie sind günstig und leicht zu verstauen, aber bieten wenig Schutz, weshalb wir sie nicht empfehlen können.
Verwenden Sie bis zum Alter von 12 Jahren (Gruppe 2/3) besser keine Sitzerhöhungen, da diese im Falle eines Unfalls zu schlimmen Verletzungen führen können. Wenn euer Kind ohne passenden Kindersitz für seine Größe und Statur fährt, verzichtet man auf die im Zweifel entscheidenden Sicherheitsvorteile. Bis zum Ende der Kindersitzpflicht und einer Größe von 150 cm kann man mit einem Folgesitz fahren.
Kindersitzprofis Tipp
Richtig anschnallen:
- Der Gurt läuft über das Becken (nicht am Bauch)
- Der Gurt läuft über die Schulter (nicht am Hals oder Oberarm)
Vergleich von Booster, Sitzerhöhung (ohne Rückenlehne) und Folgesitz
- Sitzerhöhung ohne Rückenlehne, Isofix und Führungshörnchen (Booster).
Nachteil: kein Seitenaufprallschutz für den Kopf und Oberkörper und auch keine Befestigung im Auto. Fehlende Gurtführung.
- Sitzerhöhung mit Isofix Verankerungen und Führungshörnchen (aber ohne Rückenlehne)
Nachteil: kein Seitenaufprallschutz für den Kopf und Oberkörper. Das heißt wieder, dass im Fall eines Aufpralls der Kopf eures Kindes auf den Metallrahmen der Autotür aufprallen könnte. Fehlende Gurtführung am Hals.
- Sitzerhöhung mit Isofix Verankerungen, Gurthörnchen und Rückenlehne.
Nachteil: Gegebenenfalls teurer.
Es gibt allerdings auch zahlreiche günstige und sichere Folgesitze auf dem Markt. Folgesitze schützen den Körper eures Kindes und sind richtig im Auto befestigt.
Wichtig hierbei: Vergesst nicht den leeren Folgesitz ohne Isofix mit dem Gurt zu befestigen, da er sonst beim Bremsen oder einem Aufprall nach vorne rutscht.
Merke: Mehr als 40% der Unfälle sind ein Seitenaufprall, deshalb muss das Kind vor allem von der Seite geschützt werden!
© ADAC: „ADAC Stichprobe: Günstige Kindersitze“
Dieses Video zeigt die Auswirkungen eines Seitenaufpralls durch die Position und den Zustand des Dummys.
Die Größe meines Kindes ist abweichend von Kindersitz-Normen
Eine Abweichung von den Normen oder den darin beschriebenen Standardgrößen ist nicht unüblich. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Kind die Körpergröße von 150 cm bereits mit 10 Jahren erreicht hat. Dies bedeutet, dass das Kind nicht mehr im Kindersitz fahren muss. Auch wenn das Kind 12 Jahre alt ist, aber noch keine 150 cm hat, braucht es gesetzlich keinen Kindersitz mehr, sollte diesen aber weiter nutzen. Anders ist es, wenn ein beispielsweise zehnjähriges Kind kleiner als 150 cm ist, aber schon mehr als 36 kg wiegt. In diesem Fall muss es weiter einen Folgesitz nutzen, auch wenn die Sitze oft nur bis 36 kg zugelassen sind.
Körperspannung beim Schlafen im Auto
Auch das Verhalten beim Schlafen des Kindes im Auto kann die Wahl des richtigen Kindersitzes beeinflussen. Je jünger ein Kind ist, desto mehr Körperspannung verliert es beim Schlafen. Kleinkinder brauchen auch deswegen einen Fünfpunktgurt, um sie im Schlaf im Kindersitz zu fixieren. Sackt euer Kind beim Schlafen noch stark in sich zusammen, ist es noch nicht bereit für einen Folgesitz mit Dreipunktgurt. Denn kippt euer Kind im Schlaf aus dem Gurt heraus nach vorn, so ist es bei einem Unfall stark gefährdet. Auch für Grundschulkinder bietet ein Folgesitz mit Rückenlehne eine bessere Schlafposition und hält sie so sicher im Gurt.
Quellen:
1 ADAC https://www.youtube.com/watch?v=E4xaEK5D6fE