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Verkaufsende: ECE R44

Ab dem 1. September ist es soweit: Das Ende der ECE Prüfnorm R44/04 ist gekommen. Doch keine Panik - wir erklären euch genau was das für euch heißt, was das Ende der Prüfnorm überhaupt bedeutet und was nun der Unterschied zur neuen Regelung R129 genau ist.

 

UN ECE Reg. 44/04 - Was regelt die Norm?

Damit ein Kindersitz in der EU verwendet werden darf, muss er den geltenden Normen entsprechen, nämlich "UN ECE Reg. 44" oder "UN ECE Reg. 129", auch bekannt als "ECE-R 44" und "ECE-R 129". Diese Standards werden von der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe) festgelegt. Ein Kindersitz darf erst dann verkauft werden, wenn er von einem anerkannten Prüfinstitut getestet wurde und alle in der ECE-Norm festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt hat. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Sitz eine ECE-Prüfplakette.

 

Die Kindersitze nach Norm UN ECE Reg. 44 sind nach unterschiedlichen Körpergewichtsklassen unterteilt. Während die Gewichtsangaben bindend sind, gelten die Altersbereiche lediglich als Hinweise.

 

Klasse 0

bis 10 kg

bis 1 Jahr

Babyschale, quer- oder rückwärtsgerichtet

Klasse 0+

bis 13 kg

bis 1,5 Jahre

Babyschale, rückwärtsgerichtet

Klasse I

9 bis 18 kg

1,5 Jahre bis 4 Jahre

Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärts

Klasse II

15 bis 25 kg

bis 7 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts, oder Reboarder rückwärts

Klasse III

22 bis 36 kg

7 bis 12 Jahre

Sitzerhöhung mit/ohne Rückenstütze, vorwärts

 

Seit 2013 wurde neben dieser Regelung die Regelung ECE R 129 eingeführt. 

 

Unterschiede zwischen ECE R44 und ECE R 129

 

UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04

i-Size (UN ECE Reg. 129)

Gültig seit 1995 (UN ECE Reg. 44/03) bzw. seit 2005 (UN ECE Reg. 44/04)

Gültig seit 2013, 2017, 2019

Einteilung nach Gewicht (fest definierte Gewichtsklassen 0 bis III)

Einteilung nach Größe (vom Kindersitzhersteller selbst festgelegt)

Vorwärtsfahren ab 9 kg (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Vorwärtsfahren erst ab 15 Monaten (wird erst ab 2 Jahren empfohlen)

Kein Seitenaufpralltest

Müssen Seitenaufpralltest bestehen

Verkaufsverbot seit 1.9.2023 (Abverkauf Lagerware bis 31.8.2024)

 

 

Verkaufsverbot (Hersteller und Händler)

September 2023: Die Hersteller durften keine Kindersitze mit der Prüfnorm R 44/04 mehr herstellen, Händler durften bereits produzierte Ware noch bis zum 31.08.2024 verkaufen. 

Ab dem 1.9.2024 darf kein Kindersitz mehr mit der Prüfnorm ECE R 44 verkauft werden. Wer es doch tut, macht sich strafbar. Ab jetzt wird es bei uns im Shop also auch nur noch Kindersitze mit der neuen Prüfnorm ECE R 129 zum Verkauf geben. 

 

ECE R44/01 und ECE R44/02 

Kindersitze mit dieser Norm dürfen schon lange nicht mehr verkauft oder genutzt werden. 

 

Warum braucht es denn eine neue Norm?

Die Einteilung nach Gewichtsklassen hatte öfters zu Problemen geführt. Zum einen gibt es erhebliche Gewichtsunterschiede bei Kindern gleichen Alters. Während ein zierlicher Dreijähriger nur 12 Kilogramm wiegt, bringt sein kräftiger Kindergartenfreund bereits 17 Kilogramm auf die Waage. Diese große Gewichtsspanne hat dazu geführt, dass die Gewichtsvorgaben für Kindersitze oft nicht eingehalten werden. Studien zeigen, dass Eltern ihre Kinder häufig zu früh auf das nächstgrößere Modell umsteigen lassen. Das kann jedoch gefährlich sein, da ein zu großer Kindersitz den besten Schutz nicht gewährleisten kann.

Das Körpergewicht allein ist daher keine verlässliche Größe zur Auswahl des passenden Kindersitzes. Die Größe des Kindes ist hier besser geeignet. Deshalb werden i-Size-Kindersitze nicht nach Gewichtsklassen, sondern nach Körpergröße eingeteilt. Die Hersteller legen dabei selbst die Größenbereiche für die verschiedenen Kindersitze fest; es gibt keine festgelegten Gruppen.

 

Ist die i-Size-Norm dasselbe wie die Verordnung ECE R 129?

Die i-Size-Norm ist eine spezifische Unterkategorie der Verordnung ECE R 129.

Die Verordnung ECE R 129 regelt die Klassifizierung von Kindersitzen nach Größe statt nach Gewicht, schreibt vor, dass Babys bis zum Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet reisen müssen, fordert einen Seitenaufprallschutz und die Verwendung neuer, realistischeren Crash-Test-Dummies. Alle i-Size-Kindersitze erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der Verordnung ECE R 129. Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen Kindersitze, die nach der i-Size-Norm zugelassen werden sollen, strengere Kriterien erfüllen:

  • i-Size-Kindersitze müssen mit einer ISOFIX-Befestigung ausgestattet sein.
  • Die Breite der i-Size-Kindersitze darf maximal 44 Zentimeter betragen.

Diese strengeren Zulassungskriterien sollen sicherstellen, dass künftig jeder i-Size-Kindersitz auf jedem Autositz mit i-Size-Kennzeichnung montiert werden kann. 

isize-vergleich-ece44_04

Kann ich i-Size-Sitze auch in Autos ohne Isofix einbauen?

Jeder i-Size-Kindersitz muss mit dem ISOFIX-Befestigungssystem ausgestattet sein. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass jeder i-Size-Sitz ausschließlich mit ISOFIX befestigt werden kann. Für Babyschalen ist neben ISOFIX auch die Montage mit dem Sicherheitsgurt des Autos erlaubt.

Kindersitze für größere Kinder, bei denen die Kinder mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden (bisherige Gruppen II und III), müssen ebenfalls nicht zwingend mit ISOFIX eingebaut werden.  Bitte schaut hier ins Kindersitzhandbuch um wirklich sicher zu gehen. Im Gegenteil, die ISOFIX-Rastarme dieser Sitze müssen versenkbar sein, damit ein Einbau nur mit dem Fahrzeuggurt möglich ist. 

 

Ich habe noch einen ECE R 44/03 oder 44/04 Sitz - was muss ich denn jetzt tun?

Es gibt keine Einschränkungen für euch. Wenn der Sitz noch passt und nichts kaputt ist und auch die Nutzungsdauer nicht überschritten ist, könnt ihr die Sitze weiterhin nutzen. Die Sitze müssen nicht ausgetauscht werden. 

 

Woher weiß ich denn welche Zulassungsnorm mein Sitz hat?

Das rechteckige gelbe oder orange Etikett befindet sich normalerweise auf der Unterseite, Rückseite oder manchmal an der Seite des Kindersitzes. 

Beispiel eines Prüfsiegels beim Kindersitz

 
  1. Hersteller (nicht zwingend)
  2. Bezeichnung Kindersitz-Modell (nicht zwingend)
  3. ECE-Norm
  4. Zulassungsart
  5. Kindersitz-Gruppe (Gewichtsklasse bzw. Körpergröße)
  6. großes „E“ im Kreis: europäisches Prüfkennzeichen. Die Ziffer hinter dem „E“: zeigt das EU-Land, in dem der Sitz zugelassen wurde (1=D, 2=F, 3=I, 4=NL)
  7. Zahlenfolge unter dem „E“: Zulassungsnummer des Sitzes. Die ersten Ziffern „129R“, „04“ oder „03“ zeigen die ECE-Prüfnorm, nach welcher der Sitz zugelassen ist.

Das Baujahr des Sitzes ist anhand der ECE-Plakette nicht erkennbar. Das Produktionsdatum wird vom Hersteller entweder auf einem separaten Aufkleber vermerkt oder in das Plastik des Sitzes eingeprägt.

 

WICHTIG: Die Plakette bitte niemals entfernen, sonst kann die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle nicht erkennen, ob der Kindersitz offiziell zugelassen ist. Fehlt die Plakette, dann wird das so behandelt, als ob das Kind ohne Kindersitz unterwegs wäre! Als Konsequenz gibt es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Hinweis: Das ECE-Prüfsiegel sollte nicht verwechselt werden mit anderen Prüfzeichen, beispielsweise dem Siegel „TÜV zertifiziert“ oder dem GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“! Diese Zeichen haben nichts damit zu tun, ob ein Kindersitz vorschriftsmäßig zugelassen ist.

 

 

Solltet ihr Fragen haben stehen wir Kindersitzprofis und alle unsere Partner euch für Fragen jederzeit bereit. Schreibt uns einfach eine Mail an info@kindersitzprofis.de oder sucht euren nächstgelegenen Partner auf unserer Standortkarte

 

 

Quellenangabe: 

ADAC Deutschland

https://www.autohaus.de/nachrichten/schadenbusiness/kindersitz-normen-verkaufsverbot-fuer-r44-r129-und-i-size-3444854